Widerrufsbutton § 356a BGB · Pflicht ab 19.06.2026Der Widerrufs-Button für Ihre Website — fertig eingebaut.
Ab dem 19. Juni 2026 brauchen viele Online-Anbieter eine funktionale Widerrufsmöglichkeit — auch ohne klassisches Shopsystem. Für individuell gebaute Websites, SaaS, Plattformen und Dienstleister gibt es keinen fertigen Plugin-Knopf. Wir liefern die Lösung schlank, anwaltlich geprüft und plattformunabhängig — und bauen sie ein.
In 30 Sekunden sehen, wie der Widerruf technisch abläuft.

„Wer kein Standard-Shopsystem nutzt, hat keinen Plugin-Knopf. Genau dafür liefern wir die saubere, eingebaute Lösung."
Sind Sie betroffen? Drei Fragen genügen meist.
Das betrifft viele Online-Anbieter — überall dort, wo Verbraucher online einen kostenpflichtigen Vertrag mit Widerrufsrecht abschließen und kein Shopsystem die Funktion mitbringt.
1. Können Verbraucher über Ihre Website einen kostenpflichtigen Vertrag oder ein Abo abschließen?
2. Besteht dafür ein gesetzliches Widerrufsrecht (Verbrauchervertrag)?
3. Läuft der Abschluss ganz oder teilweise online ab?
Pflicht greift in der Regel
- Online-Kurse & Coaching mit Widerrufsrecht
- SaaS- / Software-Abos für Verbraucher
- Buchbare Dienstleistungen mit Kostenfolge
- Mitgliedschaften & Verträge über ein Online-Formular
- Digitale Produkte mit Widerrufsrecht
Eher nicht betroffen
- Reine B2B-Verträge (Unternehmer haben kein Widerrufsrecht)
- Verträge ausschließlich auf Papier / offline
- Standard-Shopsystem mit aktiver, korrekter Lösung (z. B. Shopware nativ, WooCommerce-/Shopify-Plugin)
Ob es bei Ihnen zutrifft, sagen wir Ihnen in der kostenlosen Website-Prüfung in wenigen Minuten — ehrlich, auch wenn keine Pflicht besteht. Das ist keine Rechtsberatung; die rechtliche Grundlage liefert unser Kooperationsanwalt.
So erleben Ihre Kunden den Widerruf.
Klicken Sie auf den Button — Sie durchlaufen den zweistufigen Ablauf wie im echten Tool. Diese Demo verschickt nichts und hat keine rechtliche Wirkung.
Beispiel, wie der Button bei Ihren Besuchern erscheint — klar erkennbar, an einer erreichbaren Stelle.
Vier Schritte — sauber dokumentiert.
Widerruf auslösen
Der Kunde klickt „Vertrag widerrufen" und trägt seine Angaben ein.
Verbindlich bestätigen
Ein zweiter Klick „Widerruf bestätigen" macht den Widerruf verbindlich — bewusst in zwei Schritten.
Kunde bekommt Bestätigung
Automatisch per E-Mail mit PDF zum Aufbewahren — von Ihrer eigenen Adresse, ganz ohne Ihr Zutun.
Sie werden informiert
Sie bekommen jede Anfrage gemeldet — mit einem fälschungssicheren Protokoll als Nachweis.
Wir kümmern uns um alles — und Sie haken ab.
Erledigt statt Code
Andere liefern eine Datei, die Sie selbst einbauen müssen. Bei uns ist am Ende alles fertig eingebaut und geprüft — Sie bekommen nicht Code, sondern den erledigten Zustand.
Done-for-you
Kein Koordinieren zwischen Anwalt, Agentur und Technik. Wir bauen ein, passen an Ihr Erscheinungsbild an und richten auf Wunsch sogar Ihre eigene Absende-Adresse (z. B. widerruf@ihre-domain.de) komplett ein — damit die Bestätigungen zuverlässig ankommen. Für Sie bleibt: nichts zu tun.
Sie vermeiden teuren Ärger
Fehlt der Button, drohen Abmahnungen — und das Widerrufsrecht Ihrer Kunden bleibt bis zu zwölf Monate länger bestehen. Beim § 312j-Button kann der Vertrag sogar unwirksam werden und Ihr Zahlungsanspruch entfallen.
Aktuell gehalten
Eine Funktion ist mit dem Einbau nicht für immer fertig. Unser Service hält die Technik lauffähig und spielt geprüfte Textaktualisierungen ein.
Ihr Server, Ihre Kontrolle
Die Widerrufsdaten laufen grundsätzlich über Ihren eigenen Server, nicht über eine Neowulf-Plattform. Ob für Wartung, Zugriff oder Support ergänzende Datenschutz-Dokumente nötig sind, klären wir im Einzelfall.
Gründlich, nicht billig
Wir treten nicht im Preiswettbewerb mit Self-Service-Widgets an. Sie bekommen die fertige Umsetzung mit Einbau, geprüfter Grundlage und Pflege — auch für individuelle Websites, die kein Plugin abdeckt.
Warum jetzt?
Jetzt handeln, nicht unter Druck.
Ab dem 19.06.2026 muss die Funktion bei betroffenen Online-Abschlussstrecken verfügbar sein. Wer erst nach einer Abmahnung oder Kundenrückfrage reagiert, handelt unter Druck. Der saubere Weg: jetzt prüfen, einbauen, dokumentieren. Mehr Hintergrund: Bin ich von der Widerrufsbutton-Pflicht betroffen?
Klar kalkuliert — einmal sauber erledigt.
Einführungspreise bis zum 19.06.2026. Mehrere Domains oder komplexe Systeme nach Aufwand.
Widerruf-Button für Ihre Website
599 € netto · einmalig
Einführungspreis bis 19.06.2026: 499 €
- Zweistufiger Widerruf-Button nach § 356a, fertig eingebaut
- Im Look Ihrer Website (Farbe, Logo, Schrift)
- Eigene Absende-Adresse (z. B. widerruf@ihre-domain.de) — auf Wunsch komplett eingerichtet
- Automatische Bestätigung an den Kunden + Meldung an Sie
- Fälschungssicheres Protokoll als Nachweis · anwaltlich geprüfte Texte
- Aktuell für die ersten zwölf Monate · 30 Tage Support
Update- & Support-Service
199 € netto / Jahr
- Jährliche Funktionsprüfung
- Einspielen geprüfter Rechtstext-Updates
- Bis zu fünf kurze Supportanfragen pro Jahr
Ohne ihn endet die Textaktualisierung nach zwölf Monaten in Ihrer Verantwortung.
Wussten Sie schon?
Es gibt einen zweiten Pflicht-Button: § 312j
Schließen Verbraucher online einen kostenpflichtigen Vertrag, ist zusätzlich ein klar beschrifteter „Zahlungspflichtig bestellen"-Button vorgeschrieben. Fehlt er oder ist er falsch beschriftet, kommt der Vertrag womöglich nicht wirksam zustande — Ihr Zahlungsanspruch kann entfallen. Das wird oft übersehen.
Abschluss-Schutz Plus
799 € netto · einmalig
Einführungspreis bis 19.06.2026: 699 €
- Alles aus „Widerruf-Button"
- Prüfung Ihrer Online-Abschlussstrecke
- Korrekt beschrifteter § 312j-Button („zahlungspflichtig bestellen“)
- Schützt vor unwirksamen Verträgen — und vor Zahlungsausfall
Nur der § 312j-Button separat? Ab 299 € netto. Alle Preise netto zzgl. USt.
Sie wissen, dass Sie es brauchen? Dann los.
Beauftragen Sie die Umsetzung direkt — wir bestätigen den Auftrag und senden Ihnen die Rechnung. Das Angebot richtet sich an Gewerbetreibende; Bezahlung per Rechnung, kein Online-Bezahlvorgang.
Wir sagen Ihnen, ob Sie betroffen sind.
Schicken Sie uns Ihre Website-Adresse — wir prüfen, ob über Ihre Abschlussstrecke eine Widerrufspflicht entsteht, und melden uns mit einer klaren Einschätzung. Unverbindlich, ehrlich, ohne Verkaufsdruck.
Gut zu wissen.
Bin ich von der Pflicht betroffen?
Wenn Verbraucher bei Ihnen online einen kostenpflichtigen Vertrag mit Widerrufsrecht abschließen, sehr wahrscheinlich — unabhängig von der Branche und auch ohne Shopsystem. Bei reinen B2B- oder Offline-Verträgen unter Umständen nicht. Unsere kostenlose Kurzeinschätzung gibt Ihnen Klarheit.
Ich habe kein Shopsystem — geht das trotzdem?
Ja, genau dafür ist unsere Lösung gemacht. Sie ist plattformunabhängig und läuft auf individuell gebauten Websites, bei SaaS, Plattformen, Buchungssystemen und Dienstleistern — überall dort, wo es keine fertige Plugin-Lösung gibt.
Was passiert, wenn der Button fehlt?
Beim § 356a-Button: wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und eine auf bis zu zwölf Monate verlängerte Widerrufsfrist. Beim § 312j-Button („zahlungspflichtig bestellen“) kann der Vertrag unwirksam sein — dann entfällt Ihr Zahlungsanspruch.
Funktioniert das mit meinem System?
Ja — WordPress, TYPO3, individuell gebaute Websites und die meisten gängigen Systeme. Für Standardseiten ist die Umsetzung in der Regel innerhalb eines Arbeitstages erledigt; bei Sonderfällen klären wir den Aufwand vorab.
Übernehmen Sie die Rechtsberatung?
Nein. Die Rechtstexte stammen von unserem Kooperationsanwalt. Wir liefern die technische Umsetzung und spielen geprüfte Aktualisierungen ein. Eine individuelle Rechtsberatung durch uns ist nicht Bestandteil.
Wo liegen meine Daten?
Auf Ihrem Server. Wir hosten Ihre Widerrufe nicht. Sie behalten Datenhoheit und Betrieb; einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit uns benötigen Sie dafür nicht.
Klarheit in wenigen Minuten.
Lassen Sie uns Ihre Website kurz und unverbindlich einschätzen. Sie erfahren, ob Sie betroffen sind und was eine saubere Umsetzung für Sie bedeutet — ohne Verpflichtung.
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Ob die Pflicht in Ihrem Fall greift, prüfen wir individuell; die rechtlichen Texte stellt unser Kooperationsanwalt.