Start / Widerrufsbutton

Widerrufsbutton § 356a BGB · seit 19.06.2026Widerrufsbutton-Pflicht 2026: Ist Ihre Maklerseite betroffen?

Viele Makler-Websites mit provisions- oder honorarpflichtigen Online-Abschlüssen brauchen jetzt eine elektronische Widerrufsfunktion. Wir prüfen kostenlos, ob Ihre Seite betroffen ist — und ob zusätzlich der § 312j-Bestell-Button Ihren Maklervertrag und Ihre Provision absichern sollte.

In wenigen Minuten Klarheit. Ehrlich, unverbindlich, ohne Verkaufsdruck.

Kostenlose Website-Prüfung

Wir sagen Ihnen ehrlich, ob Sie betroffen sind — und ob eine einfache Umsetzung genügt.

Dieses Formular richtet sich an Website-Betreiber/Unternehmen, die prüfen lassen möchten, ob ihre Seite eine Widerrufsfunktion (§ 356a BGB) braucht.

Sie möchten selbst einen Kauf widerrufen?

Dann wenden Sie sich bitte direkt an den Shop, bei dem Sie bestellt haben — wir sind dafür nicht der richtige Ansprechpartner. Das ist keine Rechtsberatung.

Keine Rechtsberatung durch Neowulf – technische Einschätzung auf anwaltlich geprüfter Grundlage. Pflichtfelder; mit dem Absenden stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Angaben zu (siehe Datenschutz). Zur Kampagnen-Zuordnung speichern wir technische Herkunftsdaten (z. B. Referrer, Klick-IDs) auf Grundlage berechtigten Interesses (B2B).

Marc Schumacher, Inhaber von Neowulf Digitalmarketing
Marc SchumacherInhaber · Neowulf Digitalmarketing
„Makler brauchen jetzt keine Bastellösung, sondern eine saubere Umsetzung, die rechtlich vorbereitet und technisch erledigt ist — fertig eingebaut, nicht als Code zum Selbermachen."
  • SpezialisiertDigitalagentur mit Fokus auf Makler & Vermittler
  • 20+ JahreErfahrung im Online-Marketing
  • Anwaltlich geprüftRechtstext-Grundlage vom Kooperationsanwalt
  • Done-for-youWir bauen ein — Sie haken ab
Gilt das für Sie?

Sind Sie betroffen? Drei Fragen genügen meist.

Das kann viele aktive Makler-Websites betreffen — insbesondere dann, wenn Verbraucher online einen provisionspflichtigen Maklervertrag oder eine kostenpflichtige Leistung auslösen können — ob Versicherungs-, Finanz- oder Immobilienmakler.

1. Können Verbraucher über Ihre Website einen Maklervertrag oder eine kostenpflichtige Leistung auslösen?

2. Entsteht daraus eine Zahlungspflicht, Provision oder ein Honorar?

3. Läuft der Abschluss ganz oder teilweise online ab?

Pflicht greift in der Regel

  • Maklervertrag/Auftrag über ein Online-Formular
  • Provisionspflichtige Vermittlung (Versicherung, Finanzierung, Immobilie)
  • Kostenpflichtige Online-Beratung oder Analyse
  • Honorarpflichtiges Gutachten oder Wertermittlung
  • Online abschließbarer Beratungs-/Vermittlungsvertrag

Eher nicht betroffen

  • Vergütung ausschließlich über Dritte (keine Kostenfolge für Verbraucher)
  • Reine Information ohne Online-Vertragsabschluss
  • Verträge nur auf Papier / keine Online-Abschlussstrecke

Ob es bei Ihnen zutrifft, sagen wir Ihnen in der kostenlosen Website-Prüfung in wenigen Minuten — ehrlich, auch wenn keine Pflicht besteht. Das ist keine Rechtsberatung; die rechtliche Grundlage liefert unser Kooperationsanwalt.

Live-Demo

So erleben Ihre Kunden den Widerruf.

Klicken Sie auf den Button — Sie durchlaufen den zweistufigen Ablauf wie im echten Tool. Diese Demo verschickt nichts und hat keine rechtliche Wirkung.

ihre-maklerseite.de
Footer- oder fester Platz auf Ihrer Website

Beispiel, wie der Button bei Ihren Besuchern erscheint — klar erkennbar, an einer erreichbaren Stelle.

Ablauf

Vier Schritte — sauber dokumentiert.

01

Widerruf auslösen

Der Kunde klickt „Vertrag widerrufen" und trägt seine Angaben ein.

02

Verbindlich bestätigen

Ein zweiter Klick „Widerruf bestätigen" macht den Widerruf verbindlich — bewusst in zwei Schritten.

03

Kunde bekommt Bestätigung

Automatisch per E-Mail mit PDF zum Aufbewahren — von Ihrer eigenen Adresse, ganz ohne Ihr Zutun.

04

Sie werden informiert

Sie bekommen jede Anfrage gemeldet — mit einem fälschungssicheren Protokoll als Nachweis.

Warum Neowulf

Wir kümmern uns um alles — und Sie haken ab.

01

Erledigt statt Code

Andere liefern eine Datei, die Sie selbst einbauen müssen. Bei uns ist am Ende alles fertig eingebaut und geprüft — Sie bekommen nicht Code, sondern den erledigten Zustand.

02

Done-for-you

Kein Koordinieren zwischen Anwalt, Agentur und Technik. Wir bauen ein, passen an Ihr Erscheinungsbild an und richten auf Wunsch sogar Ihre eigene Absende-Adresse (z. B. widerruf@ihre-maklerseite.de) komplett ein — damit die Bestätigungen zuverlässig ankommen. Für Sie bleibt: nichts zu tun.

03

Sie vermeiden teuren Ärger

Fehlt der Button, drohen Abmahnungen — und das Widerrufsrecht Ihres Kunden bleibt bis zu zwölf Monate länger bestehen. Beim § 312j-Button kann der Maklervertrag sogar ungültig werden und die Provision entfallen.

04

Aktuell gehalten

Eine Funktion ist mit dem Einbau nicht für immer fertig. Unser Service hält die Technik lauffähig und spielt geprüfte Textaktualisierungen ein.

05

Ihr Server, Ihre Kontrolle

Die Widerrufsdaten laufen grundsätzlich über Ihren eigenen Server, nicht über eine Neowulf-Plattform. Ob für Wartung, Zugriff oder Support ergänzende Datenschutz-Dokumente nötig sind, klären wir im Einzelfall.

06

Gründlich, nicht billig

Wir treten nicht im Preiswettbewerb mit Self-Service-Widgets an. Sie bekommen die fertige, maklerspezifische Umsetzung mit Einbau, geprüfter Grundlage und Pflege.

Warum jetzt?

Jetzt handeln, nicht unter Druck.

Ab dem 19.06.2026 muss die Funktion bei betroffenen Online-Abschlussstrecken verfügbar sein. Wer erst nach einer Abmahnung oder Kundenrückfrage reagiert, handelt unter Druck. Der saubere Weg: jetzt prüfen, einbauen, dokumentieren. Mehr Hintergrund: Bin ich von der Widerrufsbutton-Pflicht betroffen?

tb-finanz-immobilien.de
Widerruf-Button „Vertrag widerrufen“ von Neowulf, live eingebaut im Footer der Website der TB Finanz & Immobilien GmbH
Bereits im Einsatz

Kein Prototyp — bereits vielfach im Einsatz.

Der zweistufige Widerruf-Button nach § 356a, fest eingebaut, zum Beispiel auf der Website der TB Finanz & Immobilien GmbH (Upgant-Schott) — genau die Umsetzung aus der Demo oben, im echten Produktivbetrieb. Veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung.

Investition

Klar kalkuliert — einmal sauber erledigt.

Mehrere Domains oder komplexe Systeme nach Aufwand.

Widerruf-Button für Makler-Websites

599 € netto · einmalig

  • Zweistufiger Widerruf-Button nach § 356a, fertig eingebaut
  • Im Look Ihrer Website (Farbe, Logo, Schrift)
  • Eigene Absende-Adresse (z. B. widerruf@ihre-maklerseite.de) — auf Wunsch komplett eingerichtet
  • Automatische Bestätigung an den Kunden + Meldung an Sie
  • Fälschungssicheres Protokoll als Nachweis · anwaltlich geprüfte Texte
  • Aktuell für die ersten zwölf Monate · 30 Tage Support
optional · empfohlen

Update- & Support-Service

199 € netto / Jahr

  • Jährliche Funktionsprüfung
  • Einspielen geprüfter Rechtstext-Updates
  • Bis zu fünf kurze Supportanfragen pro Jahr

Ohne ihn endet die Textaktualisierung nach zwölf Monaten in Ihrer Verantwortung.

Wussten Sie schon?

Es gibt einen zweiten Pflicht-Button: § 312j

Kommt online ein provisionspflichtiger Maklervertrag zustande, ist zusätzlich ein klar beschrifteter „Zahlungspflichtig bestellen"-Button vorgeschrieben. Fehlt er oder ist er falsch beschriftet, kann der Maklervertrag nichtig sein — und Ihre Provision entfällt. Das wird oft übersehen und ist heikler als der Widerruf selbst.

Beides in einem · saubere Abschlussstrecke

Maklervertrag-Schutz Plus

799 € netto · einmalig

  • Alles aus „Widerruf-Button"
  • Prüfung Ihrer Online-Abschlussstrecke
  • Korrekt beschrifteter § 312j-Button („zahlungspflichtig bestellen“)
  • Schützt vor Vertragsnichtigkeit — und damit vor Provisionsverlust

Nur der § 312j-Button separat? Ab 299 € netto. Alle Preise netto zzgl. USt.

  • Festpreis, kein Abo-Zwang.Der Update-Service ist optional — keine versteckte Abofalle.
  • Fertig eingebaut — oder Geld zurück.Sie bekommen den erledigten Zustand, nicht nur Code.
  • Anwaltlich geprüfte Grundlage.Rechtstext-Basis vom Kooperationsanwalt.
Einbau beauftragen

Sie wissen, dass Sie es brauchen? Dann los.

Beauftragen Sie die Umsetzung direkt — wir bestätigen den Auftrag und senden Ihnen die Rechnung. Das Angebot richtet sich an Gewerbetreibende; Bezahlung per Rechnung, kein Online-Bezahlvorgang.

Doch erst prüfen lassen

Pflichtfelder. Angebot für Gewerbetreibende; alle Preise netto zzgl. USt. Rechnungsstellung nach Auftragsbestätigung. Keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Gut zu wissen.

Bin ich von der Pflicht betroffen?

Wenn Verbraucher bei Ihnen online einen kostenpflichtigen Vertrag abschließen, sehr wahrscheinlich. Bei reinen Papierverträgen oder Angeboten ohne Kostenfolge unter Umständen nicht. Unsere kostenlose Kurzeinschätzung gibt Ihnen Klarheit.

Was passiert, wenn der Button fehlt?

Beim § 356a-Button: wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und eine auf bis zu zwölf Monate verlängerte Widerrufsfrist. Beim § 312j-Button („zahlungspflichtig bestellen“) kann der Maklervertrag sogar nichtig sein — dann entfällt Ihre Provision.

Funktioniert das mit meinem System?

Ja — WordPress, TYPO3 und die meisten gängigen Systeme. Für Standardseiten ist die Umsetzung in der Regel innerhalb eines Arbeitstages erledigt; bei Sonderfällen klären wir den Aufwand vorab.

Übernehmen Sie die Rechtsberatung?

Nein. Die Rechtstexte stammen von unserem Kooperationsanwalt. Wir liefern die technische Umsetzung und spielen geprüfte Aktualisierungen ein. Eine individuelle Rechtsberatung durch uns ist nicht Bestandteil.

Brauche ich den Jahres-Service?

Er ist optional. Ohne ihn liegt die Aktualisierung der Texte nach zwölf Monaten bei Ihnen. Da sich Recht und Technik ändern, empfehlen wir ihn — er hält die Funktion verlässlich aktuell.

Wo liegen meine Daten?

Auf Ihrem Server. Wir hosten Ihre Widerrufe nicht. Sie behalten Datenhoheit und Betrieb; einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit uns benötigen Sie dafür nicht.

Klarheit in wenigen Minuten.

Lassen Sie uns Ihre Website kurz und unverbindlich einschätzen. Sie erfahren, ob Sie betroffen sind und was eine saubere Umsetzung für Sie bedeutet — ohne Verpflichtung.

Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Ob die Pflicht in Ihrem Fall greift, prüfen wir individuell; die rechtlichen Texte stellt unser Kooperationsanwalt.

Kostenlose Prüfung anfordern