Widerrufsbutton § 356a BGB · Pflicht ab 19.06.2026Der Widerrufs-Button für Makler — fertig eingebaut.
Viele Maklerseiten benötigen ab dem 19. Juni 2026 eine funktionale Widerrufsmöglichkeit. Wir liefern sie schlank, anwaltlich geprüft und CRM-unabhängig — und bauen sie ein. Sie müssen nichts selbst einstellen.
In 30 Sekunden sehen, wie der Widerruf technisch abläuft.

„Makler brauchen jetzt keine Bastellösung, sondern eine saubere Umsetzung, die rechtlich vorbereitet und technisch erledigt ist."
Sind Sie betroffen? Drei Fragen genügen meist.
Das kann viele aktive Makler-Websites betreffen — insbesondere dann, wenn Verbraucher online einen provisionspflichtigen Maklervertrag oder eine kostenpflichtige Leistung auslösen können — ob Versicherungs-, Finanz- oder Immobilienmakler.
1. Können Verbraucher über Ihre Website einen Maklervertrag oder eine kostenpflichtige Leistung auslösen?
2. Entsteht daraus eine Zahlungspflicht, Provision oder ein Honorar?
3. Läuft der Abschluss ganz oder teilweise online ab?
Pflicht greift in der Regel
- Maklervertrag/Auftrag über ein Online-Formular
- Provisionspflichtige Vermittlung (Versicherung, Finanzierung, Immobilie)
- Kostenpflichtige Online-Beratung oder Analyse
- Honorarpflichtiges Gutachten oder Wertermittlung
- Online abschließbarer Beratungs-/Vermittlungsvertrag
Eher nicht betroffen
- Vergütung ausschließlich über Dritte (keine Kostenfolge für Verbraucher)
- Reine Information ohne Online-Vertragsabschluss
- Verträge nur auf Papier / keine Online-Abschlussstrecke
Ob es bei Ihnen zutrifft, sagen wir Ihnen in der kostenlosen Website-Prüfung in wenigen Minuten — ehrlich, auch wenn keine Pflicht besteht. Das ist keine Rechtsberatung; die rechtliche Grundlage liefert unser Kooperationsanwalt.
So erleben Ihre Kunden den Widerruf.
Klicken Sie auf den Button — Sie durchlaufen den zweistufigen Ablauf wie im echten Tool. Diese Demo verschickt nichts und hat keine rechtliche Wirkung.
Beispiel, wie der Button bei Ihren Besuchern erscheint — klar erkennbar, an einer erreichbaren Stelle.
Vier Schritte — sauber dokumentiert.
Widerruf auslösen
Der Kunde klickt „Vertrag widerrufen" und trägt seine Angaben ein.
Verbindlich bestätigen
Ein zweiter Klick „Widerruf bestätigen" macht den Widerruf verbindlich — bewusst in zwei Schritten.
Kunde bekommt Bestätigung
Automatisch per E-Mail mit PDF zum Aufbewahren — von Ihrer eigenen Adresse, ganz ohne Ihr Zutun.
Sie werden informiert
Sie bekommen jede Anfrage gemeldet — mit einem fälschungssicheren Protokoll als Nachweis.
Wir kümmern uns um alles — und Sie haken ab.
Erledigt statt Code
Andere liefern eine Datei, die Sie selbst einbauen müssen. Bei uns ist am Ende alles fertig eingebaut und geprüft — Sie bekommen nicht Code, sondern den erledigten Zustand.
Done-for-you
Kein Koordinieren zwischen Anwalt, Agentur und Technik. Wir bauen ein, passen an Ihr Erscheinungsbild an und richten auf Wunsch sogar Ihre eigene Absende-Adresse (z. B. widerruf@ihre-maklerseite.de) komplett ein — damit die Bestätigungen zuverlässig ankommen. Für Sie bleibt: nichts zu tun.
Sie vermeiden teuren Ärger
Fehlt der Button, drohen Abmahnungen — und das Widerrufsrecht Ihres Kunden bleibt bis zu zwölf Monate länger bestehen. Beim § 312j-Button kann der Maklervertrag sogar ungültig werden und die Provision entfallen.
Aktuell gehalten
Eine Funktion ist mit dem Einbau nicht für immer fertig. Unser Service hält die Technik lauffähig und spielt geprüfte Textaktualisierungen ein.
Ihr Server, Ihre Kontrolle
Die Widerrufsdaten laufen grundsätzlich über Ihren eigenen Server, nicht über eine Neowulf-Plattform. Ob für Wartung, Zugriff oder Support ergänzende Datenschutz-Dokumente nötig sind, klären wir im Einzelfall.
Gründlich, nicht billig
Wir treten nicht im Preiswettbewerb mit Self-Service-Widgets an. Sie bekommen die fertige, maklerspezifische Umsetzung mit Einbau, geprüfter Grundlage und Pflege.
Warum jetzt?
Jetzt handeln, nicht unter Druck.
Ab dem 19.06.2026 muss die Funktion bei betroffenen Online-Abschlussstrecken verfügbar sein. Wer erst nach einer Abmahnung oder Kundenrückfrage reagiert, handelt unter Druck. Der saubere Weg: jetzt prüfen, einbauen, dokumentieren. Mehr Hintergrund: Bin ich von der Widerrufsbutton-Pflicht betroffen?
Klar kalkuliert — einmal sauber erledigt.
Einführungspreise bis zum 19.06.2026. Mehrere Domains oder komplexe Systeme nach Aufwand.
Widerruf-Button für Makler-Websites
599 € netto · einmalig
Einführungspreis bis 19.06.2026: 499 €
- Zweistufiger Widerruf-Button nach § 356a, fertig eingebaut
- Im Look Ihrer Website (Farbe, Logo, Schrift)
- Eigene Absende-Adresse (z. B. widerruf@ihre-maklerseite.de) — auf Wunsch komplett eingerichtet
- Automatische Bestätigung an den Kunden + Meldung an Sie
- Fälschungssicheres Protokoll als Nachweis · anwaltlich geprüfte Texte
- Aktuell für die ersten zwölf Monate · 30 Tage Support
Update- & Support-Service
199 € netto / Jahr
- Jährliche Funktionsprüfung
- Einspielen geprüfter Rechtstext-Updates
- Bis zu fünf kurze Supportanfragen pro Jahr
Ohne ihn endet die Textaktualisierung nach zwölf Monaten in Ihrer Verantwortung.
Wussten Sie schon?
Es gibt einen zweiten Pflicht-Button: § 312j
Kommt online ein provisionspflichtiger Maklervertrag zustande, ist zusätzlich ein klar beschrifteter „Zahlungspflichtig bestellen"-Button vorgeschrieben. Fehlt er oder ist er falsch beschriftet, kann der Maklervertrag nichtig sein — und Ihre Provision entfällt. Das wird oft übersehen und ist heikler als der Widerruf selbst.
Maklervertrag-Schutz Plus
799 € netto · einmalig
Einführungspreis bis 19.06.2026: 699 €
- Alles aus „Widerruf-Button"
- Prüfung Ihrer Online-Abschlussstrecke
- Korrekt beschrifteter § 312j-Button („zahlungspflichtig bestellen“)
- Schützt vor Vertragsnichtigkeit — und damit vor Provisionsverlust
Nur der § 312j-Button separat? Ab 299 € netto. Alle Preise netto zzgl. USt.
Sie wissen, dass Sie es brauchen? Dann los.
Beauftragen Sie die Umsetzung direkt — wir bestätigen den Auftrag und senden Ihnen die Rechnung. Das Angebot richtet sich an Gewerbetreibende; Bezahlung per Rechnung, kein Online-Bezahlvorgang.
Wir sagen Ihnen, ob Sie betroffen sind.
Schicken Sie uns Ihre Website-Adresse — wir prüfen, ob über Ihre Abschlussstrecke eine Widerrufspflicht entsteht, und melden uns mit einer klaren Einschätzung. Unverbindlich, ehrlich, ohne Verkaufsdruck.
Gut zu wissen.
Bin ich von der Pflicht betroffen?
Wenn Verbraucher bei Ihnen online einen kostenpflichtigen Vertrag abschließen, sehr wahrscheinlich. Bei reinen Papierverträgen oder Angeboten ohne Kostenfolge unter Umständen nicht. Unsere kostenlose Kurzeinschätzung gibt Ihnen Klarheit.
Was passiert, wenn der Button fehlt?
Beim § 356a-Button: wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und eine auf bis zu zwölf Monate verlängerte Widerrufsfrist. Beim § 312j-Button („zahlungspflichtig bestellen“) kann der Maklervertrag sogar nichtig sein — dann entfällt Ihre Provision.
Funktioniert das mit meinem System?
Ja — WordPress, TYPO3 und die meisten gängigen Systeme. Für Standardseiten ist die Umsetzung in der Regel innerhalb eines Arbeitstages erledigt; bei Sonderfällen klären wir den Aufwand vorab.
Übernehmen Sie die Rechtsberatung?
Nein. Die Rechtstexte stammen von unserem Kooperationsanwalt. Wir liefern die technische Umsetzung und spielen geprüfte Aktualisierungen ein. Eine individuelle Rechtsberatung durch uns ist nicht Bestandteil.
Brauche ich den Jahres-Service?
Er ist optional. Ohne ihn liegt die Aktualisierung der Texte nach zwölf Monaten bei Ihnen. Da sich Recht und Technik ändern, empfehlen wir ihn — er hält die Funktion verlässlich aktuell.
Wo liegen meine Daten?
Auf Ihrem Server. Wir hosten Ihre Widerrufe nicht. Sie behalten Datenhoheit und Betrieb; einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit uns benötigen Sie dafür nicht.
Klarheit in wenigen Minuten.
Lassen Sie uns Ihre Website kurz und unverbindlich einschätzen. Sie erfahren, ob Sie betroffen sind und was eine saubere Umsetzung für Sie bedeutet — ohne Verpflichtung.
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Ob die Pflicht in Ihrem Fall greift, prüfen wir individuell; die rechtlichen Texte stellt unser Kooperationsanwalt.